Die Großherzogliche Verordnung vom 27. Juni 2008 legt die Mindestanforderungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz fest, die auf mobilen und temporären Baustellen umzusetzen sind. Sie verpflichtet den Bauherrn unter bestimmten Bedingungen, einen Sicherheits- und Gesundheitskoordinator zu bestellen.
Die Anwesenheit des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators ist auf jeder Baustelle vorgeschrieben, auf der mindestens zwei Unternehmen gleichzeitig oder nicht gleichzeitig tätig werden.
Der Sicherheits- und Gesundheitskoordinator spielt eine aktive Rolle bei der Planung und Durchführung eines Projekts. Er sorgt dafür, dass die Aspekte der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer auf der Baustelle sowohl in der Planungs- als auch in der Bauphase umgesetzt werden.
Unser Team, das aus zugelassenen Koordinatoren der Stufen A, B und C besteht, ist in der Lage, die verschiedenen vorgesehenen Verpflichtungen zu erfüllen, wie z. B. :