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Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit

Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit

Jeder Unternehmer ist verpflichtet, die Organisation der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz sicherzustellen. (Code du Travail L. 312-1)

Des Weiteren ist jeder Unternehmer verpflichtet, eine oder mehrere Personen zu benennen, welche sich um diese Organisation kümmert, sogenannte Sicherheitsbeauftragte. Zur Unterstützung kann auf externe Fachkräfte zurückgegriffen werden. (Code du Travail L. 312-3)

Unsere Fachkräfte bei ARGEST können Sie in diesem Bereich beraten und unterstützen.

Zu den wesentlichen Grundlagen gehören unter anderem:

  • Beratung zur Vermeidung von Risiken und Gefährdungen,
  • Ausarbeitung von Risiko- und Gefährdungsanalysen sowie Maßnahmen zur Risikominimierung,
  • Erstellung von Prozeduren und Handlungsanweisungen,
  • Unterweisungen und Schulungen im Betrieb,
  • Verwaltung des Sicherheitsregisters.

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