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Sicherheitskoordination auf Baustellen

Sicherheitskoordination auf Baustellen

Gemäß dem Règlement Grand-Ducal vom 27. Juni 2008 bezüglich der zu beachtenden Mindestvorschriften im Bereich der Sicherheit und Gesundheit an zeitlich begrenzten oder mobilen Baustellen, ist jeder Bauherr verpflichtet, einen oder mehrere Sicherheits-und Gesundheitskoordinatoren für jedes Bauvorhaben zu benennen. Dies gilt bei jedem Bauvorhaben bzw. jede Instandhaltungstätigkeit, bei denen mindestens zwei Unternehmen tätig sind. Dies gilt ebenfalls für Einfamilienhäuser und Umbaumaßnahmen.

ARGEST kann Sie dabei unterstützen, sich rechtlich abzusichern.

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